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GlossarRecht & Compliance

Bestellerprinzip & Provisionsteilung

Bestellerprinzip (seit 2015) regelt die Mietvermittlung: wer den Makler bestellt, zahlt die Provision. Provisionsteilung (seit 2020, „Halbteilungsprinzip") regelt die Kaufvermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher: bei doppelter Beauftragung tragen Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte.

Auch bekannt als: Bestellerprinzip · Halbteilungsprinzip · Provisionsverteilung · Provisionsfreiheit für Käufer · Maklerprovision

Bestellerprinzip und Provisionsteilung regeln, wer in Deutschland die Maklerprovision bezahlt — beim Bestellerprinzip die Mietvermittlung, bei der Provisionsteilung („Halbteilungsprinzip") die Kaufvermittlung von Wohnimmobilien. Beide Regelungen verschieben Kosten klarer auf die auftraggebende Seite.

Bestellerprinzip bei Mietvermittlung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt nach § 2 Abs. 1a WoVermRG bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis heißt das fast immer: der Vermieter bestellt, der Vermieter zahlt. Eine Abwälzung der Provision auf den Mieter ist nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam — und meist anfechtbar.

Provisionsteilung bei Kaufvermittlung (Halbteilungsprinzip)

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei der Kaufvermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher: Wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt ist, müssen Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte tragen. Beauftragt nur eine Seite, darf maximal die Hälfte der eigenen Provision auf die andere Seite umgelegt werden — der Auftraggeber muss aber zuerst gezahlt haben.

Worauf müssen Makler:innen achten?

Drei häufige Fehler: Textform der Maklerverträge wird nicht eingehalten (§ 656a BGB schreibt für Wohnimmobilien-Vermittlung mit Verbrauchern Textform vor), die Beauftragung beider Seiten wird nicht sauber dokumentiert, oder die Provisionsabwälzung auf den Mieter (bei Miete) bzw. die Gegenseite (bei Kauf) wird vertraglich falsch gestaltet — alles häufige Klagegründe.

Provisionsfreiheit für Käufer als Marketing-Argument

Viele Makler:innen werben aktiv mit „provisionsfrei für Käufer" — Vermarktungsstrategien, bei denen die volle Provision der Verkäufer trägt. Das ist beim Halbteilungsprinzip ein zentraler Hebel im Eigentümergespräch: Eine Provisionsfreiheit lässt sich gegen einen leicht höheren Verkaufspreis vermarkten und beschleunigt den Vermarktungsprozess.

Hinweis: Rechtliche Details (Textform, Abwälzungsklauseln, Schwellenwerte beim Bestellerprinzip) sollten im Einzelfall geprüft werden. Software unterstützt mit Vorlagen und Workflow-Hilfen, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.

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