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GlossarRecht & Compliance

Makler-Alleinauftrag

Ein Makler-Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem der Eigentümer das ausschließliche Vermarktungsrecht für eine vereinbarte Laufzeit auf einen einzelnen Makler überträgt — üblich 3–6 Monate. Schafft Planungssicherheit für den Makler und exklusiven Vermarktungsdruck.

Auch bekannt als: Alleinauftrag · qualifizierter Alleinauftrag · einfacher Alleinauftrag · Makleralleinauftrag

Ein Makler-Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem der Eigentümer einer Immobilie das ausschließliche Vermarktungsrecht für eine vereinbarte Laufzeit auf einen einzelnen Makler überträgt. Anders als beim allgemeinen Auftrag darf der Eigentümer in dieser Zeit keinen weiteren Makler beauftragen — verkaufen darf er aber in vielen Konstellationen noch selbst (dann ist es ein einfacher Alleinauftrag, kein qualifizierter).

Alleinauftrag vs. allgemeiner Maklerauftrag

Beim allgemeinen Auftrag kann der Eigentümer parallel mehrere Makler beauftragen — wer als Erster vermittelt, bekommt die Provision. Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer für die Vertragslaufzeit (üblich: drei bis sechs Monate) zu einem einzigen Makler. Das schafft Planungssicherheit für den Makler — er kann in Vermarktung, Exposé-Produktion und Werbung investieren, ohne dass die Konkurrenz daneben mitläuft.

Einfacher vs. qualifizierter Alleinauftrag

Beim einfachen Alleinauftrag bleibt dem Eigentümer das Recht erhalten, selbst zu vermitteln (z. B. an einen Familienangehörigen) — der Makler hat dann keinen Anspruch auf Provision. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist auch der Eigenverkauf ausgeschlossen oder löst eine Aufwandspauschale aus. Qualifizierte Alleinaufträge sind die stärkste Form, müssen aber besonders sauber formuliert sein, um vor Gericht zu halten.

Was muss im Alleinauftrag stehen?

Kernbestandteile: Vertragsparteien, Vermarktungsobjekt, Laufzeit (üblich 3–6 Monate mit Verlängerungsoption), Provisionshöhe und -träger (Innen-/Außenprovision), Vermarktungspflichten des Maklers (Exposé, Portalveröffentlichung, Besichtigungen), Kündigungsregelungen und das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außer-Geschäftsraum-Verträgen (§§ 312 ff. BGB) — inklusive Muster-Widerrufsbelehrung.

Provisionsanspruch und Bestellerprinzip

Seit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (2020) gilt bei Wohnimmobilien-Kaufverträgen das Halbteilungsprinzip: Beauftragt der Eigentümer den Makler, darf er höchstens die Hälfte seiner Provision auf den Käufer abwälzen. Beim Mietvermittlungsvertrag gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): Wer den Makler beauftragt, zahlt — bei reinen Vermietungen also fast immer der Vermieter.

Hinweis: Maklerverträge sind rechtlich komplex und die Formulierung im Einzelfall (insbesondere bei qualifizierten Alleinaufträgen) gehört in fachkundige Hand. Software kann den Prozess strukturieren — ersetzt aber keine juristische Beratung.

So setzt propgen das um

Der Alleinauftrag ist eine der vorkonfigurierten Vorlagen in den propgen-Datenräumen und im Vorlagen-System: Stammdaten werden automatisch aus Kontakt und Objekt befüllt, Laufzeit/Provision/Vermarktungspflichten lassen sich per Variable steuern. Vertragsabschluss erfolgt über native digitale Signatur — inklusive Widerrufsbelehrung-Versand, Signaturzertifikat und vollständigem Audit-Trail.

In propgen verfügbar als

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