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GlossarRecht & Compliance

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand einer Immobilie kennzeichnet. Bei Verkauf und Vermietung Pflicht — sechs Kennwerte müssen schon im Inserat stehen. Bußgeld bis 10.000 € bei Verstoß.

Auch bekannt als: Energiepass · Gebäudeenergiegesetz · GEG · Verbrauchsausweis · Bedarfsausweis · Energieeffizienzklasse · Endenergiebedarf · Energieträger

Der Energieausweis ist ein nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand einer Immobilie kennzeichnet. Bei Verkauf und Vermietung ist er Pflicht — und schon im Inserat müssen sechs Kennwerte stehen. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert bis zu 10.000 € Bußgeld nach § 108 GEG.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — was ist der Unterschied?

Verbrauchsausweis rechnet die letzten drei Heizperioden hoch — günstig, aber stark vom Nutzerverhalten verzerrt (Eigentümer im Homeoffice vs. Single-Wohnung). Bedarfsausweis basiert auf der Bauphysik (Dämmung, Fenster, Heizung) und liefert einen nutzerunabhängigen Wert — pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor 1977, sofern noch nicht auf den Wärmeschutzstandard 1977 modernisiert. Bei allen anderen Wohngebäuden ist die Wahl frei. Faustregel: Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, aber zwei- bis fünfmal so teuer.

Welche Pflichtangaben gehören ins Inserat?

§ 87 GEG verlangt sechs Pflichtangaben sofort im Exposé und in Immobilienportalen: Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch), Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a), wesentliche Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Strom), Baujahr des Gebäudes, Energieeffizienzklasse (A+ bis H, bei Wohngebäuden) und CO₂-Emissionen in kg/(m²·a) — Letztere seit der GEG-Novelle 2024 verpflichtend.

Wann muss er vorgelegt werden?

Bei Besichtigung ist der Ausweis spätestens „unverzüglich" vorzulegen — in der Praxis: ausgedruckt mitbringen oder als PDF auf dem Tablet. Bei Vertragsabschluss bekommt der Käufer oder Mieter eine Kopie. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig ab Ausstellungsdatum. Ausnahme: Denkmäler sind nach § 79 Abs. 4 GEG von der Ausweispflicht ausgenommen.

Wer darf den Ausweis ausstellen?

Nach § 88 GEG nur qualifizierte Aussteller — typischerweise Energieberater, Architekten, Bauingenieure oder Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzqualifikation. Ein Makler darf den Ausweis nicht selbst ausstellen, wohl aber im Eigentümerauftrag in Auftrag geben. Wer Ausweise ohne Berechtigung ausstellt, riskiert Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.

So setzt propgen das um

propgen liest den Energieausweis automatisch aus: PDF rein, Endenergiebedarf, Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse und CO₂-Emissionen landen direkt in den Objektdaten — siehe Dokumente automatisch auswerten. Die Pflichtangaben werden automatisch in Exposé und Portalexport übernommen — das Release Portalveröffentlichung validiert die § 87-Werte vor dem Export, sodass keine abgelehnten Inserate wegen fehlender Energiekennwerte mehr durchrutschen. Mehr zum vollständigen Vermarktungsprozess unter Exposé mit KI.

Hinweis: Dieser Eintrag fasst Rechtsstand und Praxis nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. propgen ist eine CRM-Software, keine Rechtsanwaltskanzlei — bei konkreten Fragen wende Dich bitte an eine_n auf Immobilienrecht spezialisierte_n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

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