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GlossarVermarktung

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens je Quadratmeter in einer bestimmten Zone, ermittelt von den Gutachterausschüssen. Er ist ein Ausgangspunkt für den Bodenwert in der Immobilienbewertung, aber kein Wert für ein einzelnes Grundstück.

Auch bekannt als: Bodenrichtwerte · BORIS · Bodenwert · Gutachterausschuss · Bodenrichtwertkarte

Der Bodenrichtwert ist nach § 196 BauGB der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken in einer Bodenrichtwertzone, angegeben in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Er bezieht sich auf ein unbebautes Grundstück mit typischen Merkmalen der Zone.

Wer ihn ermittelt und wo man ihn findet

Die Bodenrichtwerte ermitteln die örtlichen Gutachterausschüsse aus den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen, mindestens alle zwei Jahre, in vielen Ländern jährlich. Abrufbar sind sie kostenlos über die Bodenrichtwertinformationssysteme der Länder, gebündelt unter BORIS-D.

Wofür Makler ihn brauchen

Im Sach- und Ertragswertverfahren ist der Bodenwert ein eigener Baustein, der Bodenrichtwert ist dafür der Ausgangspunkt, siehe Wertermittlungsverfahren. In der Akquise hilft er, Preisvorstellungen von Eigentümern einzuordnen, vor allem bei Grundstücken und älteren Häusern, bei denen der Boden einen großen Teil des Werts ausmacht.

Was er nicht ist

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt. Weicht ein Grundstück in Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit oder Erschließung von der Zone ab, weicht auch sein Wert ab. Für ein einzelnes Grundstück braucht es deshalb Anpassungen oder ein Gutachten.

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