Zum Hauptinhalt springen
Zum Glossar
GlossarRecht & Compliance

GwG-Prüfung

Die GwG-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Identifikation der Vertragsparteien nach dem Geldwäschegesetz. Immobilienmakler müssen Käufer, Verkäufer und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.

Auch bekannt als: Geldwäschegesetz-Prüfung · Identifizierungspflicht Makler · GwG-Identifikation

Die GwG-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Identifikation der Vertragsparteien nach dem Geldwäschegesetz. Immobilienmakler zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG zu den Verpflichteten und müssen Käufer, Verkäufer (und ggf. wirtschaftlich Berechtigte) sicher identifizieren — inklusive Dokumentation und Aufbewahrung.

Wann muss ein Makler die GwG-Prüfung durchführen?

Der Zeitpunkt ist in § 11 Abs. 2 GwG geregelt: Sobald ein ernsthaftes Interesse der Vertragsparteien am Abschluss besteht und die Parteien hinreichend bestimmt sind. Typisch also: bei Reservierungsvereinbarung, Vorvertrag oder Vorliegen eines Kaufvertragsentwurfs. Bei der Kaufvermittlung gilt sie für jede Transaktion, bei Miet- und Pachtvermittlungen erst ab einer gesetzlich definierten Mietschwelle.

Was muss dokumentiert werden?

Mindestens: Identifizierungsangaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisart und -nummer, ausstellende Behörde), vollständige Kopien der Ausweisdokumente, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sowie die Risikobewertung. Die Aufzeichnungen sind nach § 8 Abs. 4 GwG fünf Jahre aufzubewahren, spätestens nach zehn Jahren zu vernichten — Frist startet mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet.

Wie wird die GwG-Prüfung digital erfüllt?

Ein Datenraum ist heute der Standardweg: Der Makler verschickt einen geschützten Link an den Kunden, dieser ergänzt persönliche Daten, lädt Ausweis-Vorder- und Rückseite hoch — Ausweisdaten werden per Dokumenten-KI ausgelesen, die Dokumente landen automatisch im Kontakt-Ordner und stehen für die fünfjährige Aufbewahrungspflicht bereit.

Hinweis: Die finale Beurteilung im Einzelfall — insbesondere zu Schwellenwerten und Risikobewertung — bleibt beim Maklerbüro. Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

So setzt propgen das um

Die GwG-Prüfungs-Vorlage ist Standard in jedem propgen-Shop: drei Formularsektionen (persönliche Daten, Ausweisdaten, Mittelherkunft), zwei Upload-Slots (Vorder- und Rückseite), automatische Extraktion via Dokumenten-KI und Ablage im Kontakt-Ordner. Maklerbüro wird über jede Aktivität live im CRM informiert.

In propgen verfügbar als

Verwandte Begriffe