Nachweisliste
Eine Nachweisliste hält fest, wem ein Makler ein Objekt wann nachgewiesen hat. Sie ist das wichtigste Beweismittel für den Provisionsanspruch, wenn ein Interessent später ohne den Makler kauft oder anmietet.
Auch bekannt als: Provisionsnachweis · Nachweisprotokoll · Interessentenliste · Nachweis Maklerprovision · Vorkenntnis
Eine Nachweisliste dokumentiert, welchem Interessenten ein Makler ein Objekt wann und auf welchem Weg nachgewiesen hat. Sie ist der Beleg dafür, dass der Makler die Gelegenheit zum Vertragsabschluss geliefert hat.
Warum sie den Provisionsanspruch sichert
Nach § 652 BGB verdient der Makler seine Provision, wenn ein Vertrag aufgrund seines Nachweises oder seiner Vermittlung zustande kommt. Im Streit muss er beweisen, dass er das Objekt nachgewiesen hat und dass der Abschluss darauf zurückgeht. Kauft ein Interessent später direkt beim Eigentümer, entscheidet oft die Nachweisliste. Typischer Einwand ist die Vorkenntnis: Der Interessent kannte das Objekt schon vorher.
Was hineingehört
Name und Kontaktdaten des Interessenten, Datum und Uhrzeit des ersten Nachweises, der Weg (etwa Exposé-Link oder Vorschlag aus dem Matching), die Quelle der Anfrage, die Bestätigung des Maklervertrags oder Rechtsformulars und stattgefundene Besichtigungen. Je genauer die Zeitpunkte, desto stärker der Nachweis.
Hinweis: Die rechtliche Bewertung im Streitfall bleibt beim Makler und seinem Anwalt. Die Liste ist ein Auszug der dokumentierten Aktivitäten, kein Urteil.
So setzt propgen das um
Am Objekt unter Interessenten → „Bereits angeboten“ exportiert „Nachweisliste exportieren“ die Liste als CSV: Kontaktdaten, Erstkontakt mit Datum und Uhrzeit, Art und Quelle, Bestätigung des Rechtsformulars und stattgefundene Besichtigungstermine, siehe Nachweisliste als CSV. Die Bestätigungen kommen mit Zeitstempel aus dem Web-Exposé.
In propgen verfügbar als
Verwandte Begriffe
- Widerruf & Widerrufsverzicht (Maklervertrag)Wird ein Maklervertrag mit einem Verbraucher per Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, hat dieser ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerrufsverzicht erlaubt dem Makler, schon innerhalb der Frist tätig zu werden — gegen Wertersatzpflicht bei späterem Widerruf. Ab 19.06.2026 verpflichtet § 356a BGB zusätzlich zu einem elektronischen Widerrufsbutton. Provisionssicher ist beides nur mit lückenlosem Audit-Trail.
- Web-ExposéEin Web-Exposé ist die interaktive Online-Variante des Immobilien-Exposés: eine eigenständige Landingpage pro Objekt mit Bildgalerie, Lageinformationen, Termin-Selbstbuchung und KI-Chat — inklusive Tracking, wer das Exposé wann angeschaut hat.
- Makler-AlleinauftragEin Makler-Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem der Eigentümer das ausschließliche Vermarktungsrecht für eine vereinbarte Laufzeit auf einen einzelnen Makler überträgt — üblich 3–6 Monate. Schafft Planungssicherheit für den Makler und exklusiven Vermarktungsdruck.
- AktivitätenAktivitäten sind im Makler-CRM die zeitgestempelte Vorgangshistorie an Kontakten, Objekten und Deals — was wann mit wem passiert ist und was als nächstes ansteht: Anrufe, E-Mails, Besichtigungstermine, Notizen, Statuswechsel, geplante Aufgaben. Aufgaben und Termine sind streng genommen Sonderformen von Aktivitäten. Sie sind die Grundlage für Übergaben, Eigentümer-Reporting, KI-Briefings und DSGVO-Nachweise.