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GlossarRecht & Compliance

Nachweisliste

Eine Nachweisliste hält fest, wem ein Makler ein Objekt wann nachgewiesen hat. Sie ist das wichtigste Beweismittel für den Provisionsanspruch, wenn ein Interessent später ohne den Makler kauft oder anmietet.

Auch bekannt als: Provisionsnachweis · Nachweisprotokoll · Interessentenliste · Nachweis Maklerprovision · Vorkenntnis

Eine Nachweisliste dokumentiert, welchem Interessenten ein Makler ein Objekt wann und auf welchem Weg nachgewiesen hat. Sie ist der Beleg dafür, dass der Makler die Gelegenheit zum Vertragsabschluss geliefert hat.

Warum sie den Provisionsanspruch sichert

Nach § 652 BGB verdient der Makler seine Provision, wenn ein Vertrag aufgrund seines Nachweises oder seiner Vermittlung zustande kommt. Im Streit muss er beweisen, dass er das Objekt nachgewiesen hat und dass der Abschluss darauf zurückgeht. Kauft ein Interessent später direkt beim Eigentümer, entscheidet oft die Nachweisliste. Typischer Einwand ist die Vorkenntnis: Der Interessent kannte das Objekt schon vorher.

Was hineingehört

Name und Kontaktdaten des Interessenten, Datum und Uhrzeit des ersten Nachweises, der Weg (etwa Exposé-Link oder Vorschlag aus dem Matching), die Quelle der Anfrage, die Bestätigung des Maklervertrags oder Rechtsformulars und stattgefundene Besichtigungen. Je genauer die Zeitpunkte, desto stärker der Nachweis.

Hinweis: Die rechtliche Bewertung im Streitfall bleibt beim Makler und seinem Anwalt. Die Liste ist ein Auszug der dokumentierten Aktivitäten, kein Urteil.

So setzt propgen das um

Am Objekt unter Interessenten → „Bereits angeboten“ exportiert „Nachweisliste exportieren“ die Liste als CSV: Kontaktdaten, Erstkontakt mit Datum und Uhrzeit, Art und Quelle, Bestätigung des Rechtsformulars und stattgefundene Besichtigungstermine, siehe Nachweisliste als CSV. Die Bestätigungen kommen mit Zeitstempel aus dem Web-Exposé.

In propgen verfügbar als

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