Datenschutz und Kontakterlaubnis online bestätigen: Button in der E-Mail, Feld am Kontakt, kein doppeltes Rechtsformular
Drei Neuerungen, die zusammengehören: Im E-Mail-Composer gibt es den Button „Datenschutz bestätigen“ — der Kontakt bestätigt Datenschutz und Kontakterlaubnis auf einer persönlichen Seite, propgen schreibt es an den Kontakt. Dort zeigen das filterbare Feld „Datenschutz akzeptiert“ und eine Benachrichtigung, wer bestätigt hat. Und das Exposé-Rechtsformular fragt Datenschutz und Kontakterlaubnis nicht mehr ab, wenn beides schon bestätigt ist.
- Neuer Button „Datenschutz bestätigen“ im E-Mail-Composer, für jede normale E-Mail ohne Exposé oder Suchprofil
- Der Kontakt bestätigt Datenschutz und Kontakterlaubnis auf einer persönlichen Seite — die Bestätigung landet am Kontakt
- Neues filterbares Feld „Datenschutz akzeptiert“ im Kontaktbereich
- Benachrichtigung, sobald ein Kontakt online bestätigt hat
- Das Exposé-Rechtsformular fragt bereits bestätigten Datenschutz und Kontakterlaubnis nicht erneut ab
- Kontakterlaubnis, Immobilienmailing und Speicherfrist bleiben getrennte Angaben
Eine Datenschutzbestätigung einzuholen war bisher an einen Anlass gebunden: das Rechtsformular beim Exposé-Versand oder die Selbstpflege-Seite eines Suchprofils. Für einen Bestandskunden, mit dem Du seit Jahren im Austausch bist, passt beides nicht — und was am Telefon oder per Mail bestätigt wurde, musste jemand von Hand am Kontakt eintragen. Drei Neuerungen hängen deshalb zusammen: ein Button in der E-Mail, neue Felder und eine Benachrichtigung am Kontakt — und ein Exposé-Rechtsformular, das nicht mehr nach Dingen fragt, die der Kontakt längst bestätigt hat.
1. Der Button „Datenschutz bestätigen“ in der E-Mail
- Button in die Mail setzen. Im E-Mail-Composer fügst Du „Datenschutz bestätigen“ als Platzhalter ein — in jede Mail, ohne Exposé, ohne Suchprofil. Beim Versand wird daraus ein Button mit persönlichem Link für den Empfänger.
- Der Kontakt bestätigt online. Die Seite trägt Dein Logo und erklärt kurz den Anlass. Pflicht ist die Bestätigung, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben; die Kontakterlaubnis per E-Mail oder Telefon ist eine zweite, optionale Zustimmung. Die Datenschutzerklärung ist direkt auf der Seite aufklappbar.
- propgen dokumentiert am Kontakt. Die Bestätigung wird dem richtigen Kontakt zugeordnet und ist dort sichtbar — ohne manuelles Nachtragen.
Guten Tag Herr Mustermann,
Herzliche Grüße, Erika Musterfrau
Wir möchten unsere Unterlagen zum Datenschutz aktuell halten. Bitte bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung kennen, und ob wir Sie weiterhin kontaktieren dürfen.
- Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden. *
- Optional: Muster Immobilien darf mich per E-Mail oder Telefon zu Immobilienangeboten und meinem Anliegen kontaktieren.
- Datenschutz akzeptiert
- An
- Datenschutz bestätigt am
- 11.10.2026
- Kontakterlaubnis erteilt
- An
- Immobilienmailing gewünscht
- Aus · unverändert
- Speichern bis
- 31.12.2031 · unverändert
2. Feld „Datenschutz akzeptiert“ und Benachrichtigung am Kontakt
- Felder „Datenschutz akzeptiert“ und „Datenschutz bestätigt am“ im DSGVO-Block des Kontakts, neben Kontakterlaubnis, Immobilienmailing und Speicherfrist. „Datenschutz akzeptiert“ ist filterbar — so findest Du alle Kontakte, bei denen die Bestätigung noch fehlt.
- Benachrichtigung bei Online-Bestätigung: „Max Mustermann hat den Datenschutz bestätigt — Kontakterlaubnis liegt vor“, damit der Betreuer weiß, wann er weitermachen kann.
3. Das Exposé-Rechtsformular fragt Bestätigtes nicht erneut ab
Bisher musste jeder Interessent im Rechtsformular eines Exposé-Links Datenschutz und Kontakterlaubnis erneut bestätigen — auch der Bestandskunde, der das längst getan hatte. Jetzt prüft propgen den Kontakt: Sind „Datenschutz akzeptiert“ und die Kontakterlaubnis bereits gesetzt, egal ob über den Button, die Selbstpflege-Seite oder ein früheres Rechtsformular, entfallen diese Punkte. Der Interessent sieht nur noch, was wirklich offen ist, etwa die Widerrufsbelehrung und den vorzeitigen Beginn. Weniger Häkchen vor dem Exposé heißt weniger Abbrüche, und die dokumentierte Bestätigung bleibt dieselbe.
Wofür Du den Button brauchst
- CRM-Wechsel oder neue Datenschutzerklärung: Den Bestand einmal anschreiben und die Bestätigung bei langjährigen Kunden digital erneuern — ohne Exposé, Suchprofil oder Papierformular als Umweg.
- Nach Telefonat oder Messe: Der neue Kontakt hat mündlich zugestimmt, die Bestätigung kommt mit der ersten Mail — dokumentiert, bevor die Betreuung weitergeht.
- Vor Exposé oder Datenraum: Wer die Zustimmung dokumentiert haben will, bevor er Unterlagen zugänglich macht, schickt den Button vorab.
- Eigentümer und Partner, die nie ein Exposé bekommen und trotzdem im CRM stehen — Verkäufer-Leads, Hausverwaltungen, Tippgeber.
Was getrennt bleibt
Die Kontakterlaubnis ist nicht dasselbe wie die Zustimmung zu Immobilienmailings — ob ein Kontakt Objektangebote per Mail wünscht, wird weiterhin separat geführt, die Datenschutzbestätigung ersetzt diese Prüfung nicht. Auch die Speicherfrist aus dem DSGVO-Löschmechanismus bleibt eine eigene Angabe. Und der Eintrag im CRM dokumentiert die Bestätigung; ob die Einwilligung im Einzelfall rechtlich ausreicht, entscheidet er nicht.
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